AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Angelini Pharma Österreich GmbH ist ein Unternehmen welches sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln befasst. Angelini liefert Arzneimittel ausschließlich an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 Arzneimittelgesetz.

2. Geltungsbereich

Folgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Angelini Pharma Österreich GmbH (im folgenden kurz „Angelini“), auch wenn sie in fremdem Namen oder auf fremde Rechnung erfolgen sollten, unter Ausschluss jeglicher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Änderungen und/oder Abweichungen hiervon sind nur verbindlich, wenn diese von Angelini ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Eine Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung zu diesen Liefer und Zahlungsbedingungen. Andere und / oder abweichende AGB’s bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Angelini.

3. Aufträge/Vertragsabschluss

3.1. Erklärungen im Namen der Angelini sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte) in der erforderlichen Anzahl abgegeben werden.

3.2. Die Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Alle Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen.

3.3. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich bestätigt werden.

3.4. Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise

4.1. Angelini fakturiert an pharmazeutische Großhändler und Anstaltsapotheken den Depot- bzw. Fabrikabgabepreis (DAP/FAP), an öffentliche Apotheken den Apothekeneinstandspreis (AEP). Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen. Jede Abweichung hiervon hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

4.2. Sofern nicht schriftlich Anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

4.3. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Fakturendatum. Bei Bankeinzug wird ein Skonto von 1 % gewährt.

4.4. Angelini ist berechtigt Mehrkosten wegen einer von Angelini nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.

4.5. Von Angelini werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% über den gesetzlichen Basiszinsatz berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche.

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht Anderes vereinbart, ab dem Lager der Angelini c/o Scan Cargo, Int. Speditionsservice GmbH, Hafen Albern, 1. Molostrasse, 1113 Wien und auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungs- und Transportvorschriften.

5.2. Die Ware ist innerhalb von 24 Stunden (werktags Montag-Freitag) versandbereit. Der Versand, soweit Teil der von Angelini zu erbringenden Leistung, erfolgt mit ausgewählten Logistikpartnern. Andere Lieferfristen sind in die Bestellung aufzunehmen.

5.3. Angelini ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Vorauslieferung und Teillieferung durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

5.4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so kann Angelini die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber in diesem Fall geschuldete Leistung verlangen.

5.5. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung an Angelini vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Angelini und darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf das Eigentumsrecht von Angelini hinzuweisen und Angelini unverzüglich zu verständigen.

7. Reklamation/Rückgabe/Verfallsdatum

7.1. Gelieferte Waren sind unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Liefertag schriftlich zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag der Entdeckung des Mangels zu rügen.
Andersfalls gilt der Mangel als ungenehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Abs.2 ABGB gilt nicht.

7.2. Wird nach rechtzeitiger Mängelrüge ein Mangel festgestellt, dann erfolgt ein kostenloser Umtausch beziehungsweise die Gewährung einer Gutschrift. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bei der Lagerung unansehnlich gewordener Packungen wird nicht durchgeführt. Das gleiche gilt, wenn eine Arzneispezialität in der Spezialitätenliste als „nicht lieferbar“ genannt wird.

7.3. Arzneispezialitäten mit abgelaufenem Verfallsdatum werden bis zu drei Monate nach dem auf der Packung ersichtlichen Verfallsdatum gegen Gutschrift des Fakturenwertes abzüglich 40% zurückgenommen. Die Rücksendung hat auf Kosten des Auftraggebers zu erfolgen. Ausschließlich retournierte Waren werden gutgeschrieben, vorausgesetzt es erfolgte keine zwischenzeitliche Bestellung.

7.4. Ware mit nicht abgelaufenem Verfallsdatum und Waren, die kein Verfallsdatum tragen, werden, abgesehen von den Fällen nach Punkt 7.2, nicht zurückgenommen.

7.5. Bei Auflassung einer Arzneimittelspezialität bzw. einer Packungsgröße oder bei Aufhebung der Zulassung von Ware die von Angelini geliefert wurde, wird diese bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis zum Fakturenwert von Angelini zurückgenommen.

7.6. Suchtgifte und Diagnostika, Biogene, radioaktive und homöopathische Arzneimittel sowie nicht registrierte, auf Klinikanforderung gelieferte Waren und kostenlos abgegebene Packungen (z.B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster) werden in keinem Fall zurückgenommen.

8. Verzugsfolgen und Rücktritt

8.1. Sofern Angelini durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollte, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.2. Angelini ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,

wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen von Angelini Vorauszahlung zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

8.3. Im Falle des Punktes 8.2. ist auch ein Teilrücktritt zulässig.

8.4. Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, kann Angelini ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

8.5. Unbeschadet jeglichen Schadenersatzanspruchs hat Angelini im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat Angelini Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.

9. Rücknahme von Verpackungsmaterial

Alle von Angelini in Verkehr gebrachten Verpackungen sind entpflichtet. Angelini ist unter der Mitgliedsnummer 1838 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.

10. Urheberrechte / Markenrechte

10.1. Unterlagen sowie Werbematerial dürfen, auch wenn sie nicht von Angelini stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie sind Angelini auf Verlangen sofort zurückzustellen.

10.2. Der Inhalt sämtlicher Unterlagen und Informationen wirtschaftlicher, finanzieller oder technischer Art, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Bedingungen beziehungsweise im Zusammenhang mit Produkten von Angelini erhält, sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, vom Auftraggeber als vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Angelini kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.

10.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Verkauf, Vermarktung und Vertrieb der Produkte ausschließlich unter den von Angelini Marken, Handelsnamen, Namen, Zeichen, Logos und Symbolen und anderen vorgegeben gesetzlich geschützten Bezeichnungen erfolgen darf. Sämtliche Marken, die entweder von oder für Angelini geschützt sind oder deren markenrechtlicher Schutz beantragt ist, bleiben alleiniges Eigentum von Angelini. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, Angelini unverzüglich über jegliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Angelini, insbesondere von Patenten und Markenrechten, sofort umfassend schriftlich zu informieren.

11. Gerichtsstand

11.1. Auf die einzelnen Verträge sowie auf diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen findet ausschließlich Österreichisches Recht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Anwendung unter Ausschluss des UNKaufrechts.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit einem einzelnen Vertrag der Angelini oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sich ergebenen Streitigkeiten ist das Handelsgericht Korneuburg; dies gilt vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände für Endverbraucher.

12. Gültigkeit

Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.03.2007

Angelini Pharma Österreich GmbH
Brigittenauer Lände 50-54
1200 Wien
AUSTRIA

Tel: +43-5-9606-0
Fax: +43-5-9606-100
E-Mail: office@angelini.at